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POMMERN Der Investor zeigt dem Amt für Konsumentenschutz und Konkurrenz seinen Vertrag
Damit der Kunde keine Ansprüche hat
Die Gesellschaft Mach, die auf dem Markt der Dreistadt Wohnungen bringt, will neue einleitende Verträge mit den Kunden einführen. Es wäre nichts außergewöhnliches, wenn nicht die Tatsache, dass das Bauunternehmen das Amt für Konsumentenschutz und Konkurrenz um die Akzeptanz des Vertragsmusters gebeten hat.
Solche Tätigkeiten im Kreis der Bauunternehmen ist eine Seltenheit und geben ein gutes Bild dem Unternehmen ab, wie das Amt für Konsumentenschutz und Konkurrenz zugibt. Die Verwaltung von Mach schickte letzte Woche das Muster des einleitenden Vertrags, betreffend des Wohnungskaufes, an die Danziger Vertretung des Amtes für Konsumentenschutz und Konkurrenz. Jetzt wartet man auf ein Urteil.
Woher die Idee sich um ein Urteil des Amtes für Konsumentenschutz und Konkurrenz zu bemühen ?- Als erster Bauunternehmer auf dem Markt der Dreistadt möchten wir einen neuen Standard der mit Kunden geschlossenen Verträge einführen. Die Grundannahme bei der Bearbeitung des Projekts des neuen Vertrags war die Garantie für unsere Kunden von breiteren Berechtigungen als zuvor und die Ausschließung solcher Vertragsbestimmungen, die nur den geringsten Verdacht einer Verletzung des Kundenrechtes erwecken könnten - erklärt Tomasz Mach, Besitzer der Gesellschaft.
Seine Firma hat in jener Zeit die Preise für Wohnungen in Pruszcz Gdanski erhöht. Der Bauunternehmer erklärte, dass sehr unerwartet die Baumaterialien im Preise gestiegen sind und er zu einer Preiserhöhung aufgrund der Marktsituation gezwungen war.
- Jedoch sind Meinungen aufgetreten, dass diese Tätigkeiten das Interesse der Kunden verletzen können. Das lassen wir nicht zu - sagt Tomasz Mach und betont: - Neue Verträge mit Kunden werden in Form von Notariatsurkunden geschlossen, was eine besondere Absicherung durch die Möglichkeit einer Eintragung des Anspruchs auf eine Erstellung einer separaten Eigentumswohnung und Übereignen dieses Rechtes auf den Kunden ist.
Es gab Kontrollen
Die Vertreter des Amtes für Konsumentenschutz und Konkurrenz loben die Idee des Pommerscher Bauunternehmers.
- Aus meiner Erfahrung erfolgt, dass das Melden des Musters des einleitenden Vertrags beim Amt für Konsumentenschutz und Konkurrenz durch den Bauunternehmer eher ein seltener Fall ist - sagt Jadwiga Teklak-Bia³ek vom Department für Konsumenten im Amt für Konsumentenschutz und Konkurrenz. Das Amt für Konsumentenschutz und Konkurrenz prüft natürlich Muster von Verträgen, mit denen Kunden alltäglich zu tun haben, jedoch üblich sind es organisierte und geplante Vorhaben.
- Analisiert werden dann Muster von Verträgen, welche in bestimmten Firmen der entsprechenden Branche verwendet werden. Es sind nicht nur Muster von Kaufverträgen, sondern auch Reglemente, allgemeine Vertragsbedingungen, also alle Dokumente, welche das Recht und Verpflichtungen des Konsumenten regeln - erklärt Jadwiga Teklak-Bia³ek. - Bauunternehmerverträge mit Kunden haben das letzte Mal im Jahr 2003 geprüft. Die Branche ist nicht gut ausgefallen. Es war die erste Aktion dieser Art. Das Bewusstsein der Bauunternehmer im Bereich der nicht zugelassenen Klauseln in den Vertragsmustern war sehr gering.
Man muss jedoch gedenken, dass die Kontrollen der Vertragsmuster einen abstrakten Charakter haben, was bedeutet, dass siê aufgrund rechtlicher Einstimmigkeit geprüft werden, ohne Verbindung mit einer konkreten Situation. -In individuellen Fall kann es vorkommen, dass eine Bestimmung für einen konkreten Kunden ungünstig sein kann. In solchen Situationen bleibt dem Kunden nichts anderes übrig, als ein Vorgehen im allgemeinen Gericht - erklärt die Beamtin des Amtes für Konsumentenschutz und Konkurrenz.
Klauseln im Register
Das Amt für Konsumentenschutz und Konkurrenz kann bei einer Kontrolle verschiedene Eintragungen in Frage stellen und kann um Änderungen folgern. - Wir geben die Möglichkeit Änderungen einzutragen und hier möchte ich betonen, dass die Bauunternehmen in den meisten Fällen mit dem Amt zusammenarbeiten. Falls sich jedoch ein Bauunternehmer an unsere Richtlinien nicht hält, tritt der Amtvorsitzender mit der Klage um die Annahme der Vertragsentschlüsse als unzulässig anzusehen vor Gericht - erklärt Jadwiga Teklak-Bia³ek.
Mit dem rechtskräftigen Urteil des Amtes für Konsumentenschutz und Konkurrenz wird die Klausel aus dem Vertrag in ein spezielles Register eingetragen. Dank dem Beschluss des Obersten Gerichts vom 13 Juli 2006 kann der Vorsitzende des Amtes für Konsumentenschutz und Konkurrenz das Anwenden der ins Register eingetragenen Klausel als schädlich für das Interesse des Kunden ein. Wenn sich die Firma nicht an solch einen Beschluss nicht hält, wird diese mit einer Geldstrafe belastet.
Und wie bewerten andere Bauunternehmen der Dreistadt diesen Schritt der Mach Gesellschaft? - Das ist eine gute Lösung - gibt Adam Ploch zu, der noch vor kurzem als Marketingdirektor bei der Agroman arbeitete- Der Stempel des Amtes für Konsumentenschutz und Konkurrenz gibt Glaubwürdigkeit dem Bauunternehmer und zeugt vom ernsten Umgang mit dem Kunden.
Aneta Gawroñska
Rzeczpospolita, 2006.10.02
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